Es bestehe Anlass, von der Beurteilung der OLK abzuweichen. Die Haltekante mit Ladearm auf der Strassenseite des Elfenauparks bewirke, wenn überhaupt, höchstens eine geringfügige Beeinträchtigung des Parks. In ihrer Replik vom 7. Mai 2024 wiederholen die Beschwerdegegnerinnen, die OLK habe die Auswirkungen des Vorhabens auf den Elfenaupark als deutlich zu gewichtig eingeschätzt. Besonders deutlich werde es anhand des OLK-Fotos Nr. 3. Zu diesem Standort erkläre die OLK, die Haltestelle werde auffällig sichtbar sein. Die Visualisierung zeige aber, dass sie kaum erkennbar sein werde.