Der Ladearm verdeckt diesen Grünstreifen nicht. Im Übrigen legen die Beschwerdegegnerinnen nachvollziehbar dar, dass die Gestaltung des Ladearms zum grossen Teil technisch bedingt ist. Im Strassenraum der Manuelstrasse ordnet sich der Ladearm ein, soweit dies aufgrund des technisch überhaupt vorhandenen Gestaltungsspielraums möglich ist. Auch der Ausschuss der Stadtbildkommission Bern SKB ist gemäss Amtsbericht der Baupolizeibehörde vom 26. Oktober 2022 zu keinem anderen Schluss gekommen.93 Nach dem Gesagten ist der Ladearm entgegen den Ausführungen der OLK vom beurteilten Standort aus in ästhetischer Hinsicht nicht zu beanstanden.