Die Beschwerdegegnerinnen entgegen mit ihrer Stellungnahme vom 30. November 2023, der Ladearm komme nicht neben, sondern vor die Baumgruppe zu stehen und trete im Vergleich zu den Bäumen optisch in den Hintergrund. In ihren Schlussbemerkungen vom 13. März 2024 erklären die Beschwerdeführenden, die Ausführungen der Beschwerdegegnerinnen seien nicht nachvollziehbar.