Die Beschwerdegegnerinnen bringen in dem Sinne zutreffend vor, dass ein 5 m hoher Ladearm nicht annährend die Höhe eines Baumes im Elfenaupark erreiche und je nach Standort nach wenigen Metern hinter den Bäumen verschwinde. Andererseits befinden sich im Hintergrund der horizontalen Auskragung über der Manuelstrasse teils Baumkronen. Gerade weil sich der Ladearm, wie die Beschwerdeführenden und die OLK denn auch selber darlegen, inmitten der Bäume befindet, beeinträchtigt er seine Umgebung nicht. Der Ladearm ist mit Blick Richtung Südosten nicht als erheblicher störender Fremdkörper wahrzunehmen.