Nach dem Gesagten ist den Beschwerdeführenden nicht zuzustimmen, dass der Ladearm die Eintrittssituation in den Elfenaupark erheblich stört. Der Ladearm ist zwar relativ hoch und kragt horizontal in die Manuelstrasse aus. Er stellt aber keine Konkurrenz zu den mächtigen Bäumen dar. Einerseits überragt der Ladearm in seiner vertikalen Ausdehnung die Bäume nicht. Die Beschwerdegegnerinnen bringen in dem Sinne zutreffend vor, dass ein 5 m hoher Ladearm nicht annährend die Höhe eines Baumes im Elfenaupark erreiche und je nach Standort nach wenigen Metern hinter den Bäumen verschwinde.