Das gilt insbesondere auch mit Blick auf die im breiteren Sichtkorridor in Erscheinung tretende moderne Flachdachsiedlung. Die Visualisierung A-2 der Beschwerdegegnerinnen vom 30. November 2023 zeigt auf, dass der Ladearm mit «grüner Farbgebung» vor dem herbstlich belaubten Hintergrund nicht störend oder markant in Erscheinung tritt. Der Farbton auf der Visualisierung wird von den Beschwerdegegnerinnen als «grün» bezeichnet. Es handelt sich hierbei nicht um ein knalliges Grün oder ein Dunkelgrün, sondern um ein dezentes grün, allenfalls mit leicht bräunlichem Stich. Der Ladearm wird von den Bäumen bei weitem überragt.