Für die Beurteilung, ob der Ladearm für die Sicht in Richtung Südosten eine Beeinträchtigung darstellt und markant in Erscheinung tritt, kann nur bedingt auf das Foto Nr. 7 auf S. 14 der Beschwerde abgestellt werden, da darauf noch die Wartehalle auf Seite der Manuelmatte visualisiert ist. Aus dem Foto geht zumindest hervor, dass der Ladearm die umliegenden Bäume (vertikal) nicht überragt und in der laublosen Zeit wohl etwas deutlicher sichtbar sein dürfte. Auf dem Foto Nr. 1 der OLK sind wie bereits vorangehend dargelegt zwei Sichtkorridore in Richtung Südosten – ein schmalerer und ein breiterer – zu sehen.