Die Beschwerdegegnerinnen wiederholen in ihrer Replik vom 7. Mai 2024, die OLK habe die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den Elfenaupark als deutlich zu gewichtig eingeschätzt. Das zeige sich anhand der Visualisierungen in der Beilage zur Stellungnahme vom 30. November 2023. Es handle sich beim Baugrundstück um eine Strassenparzelle, auf der eine Haltekante mit Ladearm grundsätzlich zulässig sei. Es gehe nicht an, ein grundsätzlich zulässiges Vorhaben unter Hinweis auf – völlig übertrieben dargestellte – Auswirkungen auf den Elfenaupark zu verhindern.