Wie aus der Visualisierung A-2 der Beschwerdegegnerinnen erkennbar sei, komme der Ladearm weiter hinten Richtung Wendeschlaufe zu stehen und erreiche nicht ansatzweise die Höhe der Baumkronen. Mit einer dezenten Farbgebung könne der Ladearm zusätzlich farblich in die Umgebung eingepasst werden, so dass er vor dem Hintergrund der Bäume kaum mehr in Erscheinung trete. Aus der Visualisierung A-2 gehe hervor, dass die Bushaltestelle zur Strasseninfrastruktur gehöre, wie die Strassenlaternen oder Verkehrsschilder. In ihrer Replik vom 7. Mai 2024 wiederholen die Beschwerdegegnerinnen, die OLK habe die Auswirkungen des Vorhabens auf den Elfenaupark als deutlich zu gewichtig eingeschätzt.