In ihrer Stellungnahme vom 30. November 2023 bringen die Beschwerdegegnerinnen vor, es sei nicht klar, von welchem Ausmass der Beeinträchtigung die OLK ausgehe. Aus dem Bericht der OLK könne nicht geschlossen werden, dass das Projekt eine schwere Beeinträchtigung von Schutzzielen eines Bundesinventars bewirken würde. Zum Foto Nr. 1 der OLK führen die Beschwerdegegnerinnen aus, die OLK habe die Dimensionen der Haltestelle mit Ladearm und deren Standort unrichtig eingeschätzt. Wie aus der Visualisierung A-2 der Beschwerdegegnerinnen erkennbar sei, komme der Ladearm weiter hinten Richtung Wendeschlaufe zu stehen und erreiche nicht ansatzweise die Höhe der Baumkronen.