Der Ladearm stelle eine Zäsur dar und störe die Atmosphäre des Parkeintritts erheblich. Das Bauvorhaben trete vor der Eingangspforte prominent in Erscheinung und beeinträchtige die Sichtbezüge sowie Übergänge zur Parkanlage erheblich. Die Aussicht auf das Alpenpanorama werde empfindlich gestört. Auch die imposanten und den Raum prägenden Baumgruppen seien durch den Ladearm erheblich gestört.