Das Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung erfasst die Aare selbst sowie ein kleiner Teil des Aarehangs. Der geschützte Bereich ist durch das Elfenauhölzli und die Topografie im Bereich des Elfenauparks räumlich deutlich abgetrennt vom geplanten Standort der neuen Bushaltekante. Es kann von vornherein ausgeschlossen werden, dass das Bauvorhaben die Schutzziele des Bundesinventars der Auen von nationaler Bedeutung tangieren könnte. Im Folgenden wird nicht näher darauf eingegangen. Dasselbe gilt – wie die Beschwerdegegnerinnen in ihrer Beschwerdeantwort zutreffend ausführen – auch für die kantonalen Naturschutzgebiete Nr. 6 «Elfenau» und Nr. 48 «Aarelandschaft Thun-Bern».