Das Erhaltungsziel a der Umgebungsrichtung XXXII, das im Erhalten der Beschaffenheit als Kulturland oder Freifläche besteht, wird durch das Bauvorhaben im bestehenden Strassenraum nicht direkt tangiert. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass die vertikale und horizontale Ausdehnung des Ladearms die Wirkung des Elfenauparks mit der Manuelmatte als Freifläche optisch tangieren könnte. Die Schutzziele des ISOS sind folglich zu berücksichtigen. 25/53 BVD 110/2023/63