Die Beschwerdegegnerinnen führen in ihrer Beschwerdeantwort zutreffend aus, dass die neue Bushaltestelle angrenzend an die Umgebungsrichtung XXXII liegt. Die Beschwerdegegnerinnen machen in ihrer Beschwerdeantwort geltend, dass die Schutzziele des ISOS durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt würden. Weiter führen sie aus, dass die neue Bushaltestelle auf der öffentlichen Gemeindestrasse ausserhalb des Elfenauparks und damit ausserhalb des inventarisierten Gebiets zu stehen komme. Die Strasse als Infrastrukturbaute sei bewusst nicht in die Baugruppe, die Schutzzone und die Freifläche einbezogen worden. Der neue Ladearm der Bushaltestelle sei funktionell ein Bestandteil der Strasse;