Zudem fassen die Beschwerdegegnerinnen zutreffend zusammen, dass der Elfenaupark in der Beschreibung des BLN-Objekts nicht erwähnt wird und die Schutzziele des BLN-Gebietes durch den neuen Standort der Bushaltestelle nicht berührt werden. Die Natur- und ökologischen Werte des Flussabschnittes werden durch das Bauvorhaben nicht betroffen. Die Aare fliesst in einiger Distanz zum Bauvorhaben, welches im bestehenden Strassenraum errichtet werden soll. Die Schutzziele des BLN-Gebiets bedürfen nachfolgend keiner weiteren Bemerkungen.