Wie die Beschwerdegegnerinnen ausführen und vorangehend dargelegt wurde, fusst die Begründung der nationalen Bedeutung des BLN-Gebietes Nr. 1314 «Aarelandschaft zwischen Thun und Bern» primär auf Natur- bzw. ökologischen Werten, die auf die Eigenschaften der Aare als einer der längsten frei fliessenden Abschnitte eines grossen Flusses in der Schweiz zurückgehen. Zudem fassen die Beschwerdegegnerinnen zutreffend zusammen, dass der Elfenaupark in der Beschreibung des BLN-Objekts nicht erwähnt wird und die Schutzziele des BLN-Gebietes durch den neuen Standort der Bushaltestelle nicht berührt werden.