Das KGS-Inventar nennt den ganzen Elfenaupark als Schutzobjekt. Weil das KGS-Inventar lediglich auf die Bedeutung eines Objekts hinweist und der Bedeutung des Elfenauparks vorliegend durch die Erfassung in weiteren Inventaren und der kommunalen Schutzzonenplanung Rechnung getragen wird, ist darauf nicht weiter einzugehen.