Bauvorhabens nicht genügend Rechnung getragen. Hinzu kommt, dass die Sichtbeziehungen im Bereich des Bauvorhabens Richtung Muri (Alpenraum) und zum Gurten hin je nach Jahreszeit nur innerhalb eines kleinen Korridors möglich sind. Der Auffassung der Beschwerdeführenden und der OLK kann im Hinblick auf die Umschreibung der Umgebung des Bauvorhabens daher nicht vorbehaltlos gefolgt werden. d) Für die Beurteilung des Bauvorhabens ist entscheidend, welche benachbarten Schutzinventare bzw. Schutzobjekte möglicherweise betroffen sein könnten und zu berücksichtigen sind.