c) Hinsichtlich des Orts- und Landschaftsbildes in der Umgebung des Bauvorhabens, der prägenden Elemente und Merkmale sowie der Sichtbeziehungen und Übergänge vom Standort des Bauvorhabens zur Parkanlage Elfenau bringen die Beschwerdeführenden vor, dass die Sichtbeziehungen herausragend seien (einerseits nach Südosten mit dem Alpenpanorama und andererseits Richtung Südwesten zum Aareraum und Gurten) und diese bis anhin ungestört seien. Auch 76 Vgl. das Foto Nr. 1 zum OLK-Bericht vom 19. September 2023 77 Vgl. z.B. das Foto Nr. 2 zum OLK-Bericht vom 19. September 2023, die Visualisierung A-1 der Beschwerdegegnerin-