Die OLK hat sich zwar nicht ausdrücklich mit den Beurteilungen der Städtischen Denkmalpflege auseinandergesetzt. Sie hat aber die Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen beurteilt und ist zu einem anderen Schluss als die Städtische Denkmalpflege gekommen. Die OLK hat sich damit zumindest indirekt mit der Auffassung der Städtischen Denkmalpflege beschäftigt. Zudem hat die OLK ausgeführt, dass sie die Haltung der Städtischen Denkmalpflege teile, die mit Fachbericht vom 20. Juni 2022 eine eingehende Prüfung der Realisierbarkeit der landschaftsschonenden Variante 5 fordere. Den Anforderungen von Art. 4 Abs. 2 OLKV ist damit Genüge getan.