Im Übrigen standen der OLK für ihre Beurteilung sämtliche Vor- und Beschwerdeakten und damit auch die Beurteilung der Städtischen Denkmalpflege zur Verfügung. Ausserdem hat das Rechtsamt der BVD in der Instruktionsverfügung vom 14. August 2023 die Berichte der Städtischen Denkmalpflege explizit erwähnt. Die OLK hatte also Kenntnis davon. In ihrem Bericht vom 19. September 2023 hat sie die Berichte der Städtischen Denkmalpflege denn auch als Grundlagen erwähnt. Die OLK hat sich zwar nicht ausdrücklich mit den Beurteilungen der Städtischen Denkmalpflege auseinandergesetzt.