So richtig der Verzicht auf eine gedeckte Wartehalle an diesem Standort aus landschaftsästhetischer Sicht sei, so fragwürdig erscheine das Umplatzieren aus Sicht der Benutzenden. Die Wartehalle und die Veloabstellplätze blieben am bestehenden Standort und seien künftig getrennt von der neuen Bushaltestelle, was insbesondere für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität unbefriedigend sei. Weiter führte die OLK aus, das BehiG könne offenbar auch am bisherigen Standort erfüllt werden. Die Ausführungen der OLK zum BehiG gehen über den Ortsbild- und Landschaftsschutz hinaus. Diesbezüglich ist nicht auf die Beurteilung der OLK abzustellen.