Damit habe sie jedoch keine Interessenabwägung im engeren Sinn vorgenommen und sei auch nicht über den Fragekatalog hinausgegangen. Jedenfalls würden die zusätzlichen Überlegungen der OLK den Beweiswert des Fachberichts nicht zu vermindern vermögen. Auch das Argument, wonach sich die OLK nicht mit den Stellungnahmen der städtischen Denkmalpflege befasst habe, führe ins Leere. Die OLK sei nicht aufgefordert worden, zur besagten Einschätzung Stellung zu nehmen.