Auch sei er inhaltlich in wesentlichen Teilen nicht nachvollziehbar, weshalb nicht unbesehen darauf abgestellt werden könne. Die Denkmalpflege der Stadt Bern als leistungsfähige örtliche Fachstelle habe in ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2022 die Projektänderung akzeptiert, da die Sicht- und Raumbeziehungen in und über die geschützte Parkanlage nicht mehr wesentlich beeinträchtigt würden. Die von der OLK aus Zweckmässigkeitsüberlegungen beanstandete räumliche Trennung von Wartehalle und Haltekante sei dem Landschaftsschutz geschuldet. Mit der Einschätzung der städtischen Denkmalpflege habe sich die OLK entgegen Art. 4 Abs. 2 OLKV nicht auseinandergesetzt.