Auswirkungen von Vorhaben auf Schutzgebiete seien an den jeweiligen Schutzzielen zu messen. Insgesamt vermittle der Bericht der OLK nicht den Eindruck einer unabhängigen Beurteilung der Auswirkungen des Projekts auf die Schutzgebiete des Elfenauparks, sondern einer von der Beschwerde beeinflussten umfassenden Kritik am Vorhaben mit dem impliziten Vorwurf, die Bauherrschaft würde ohne Not einen vermeidbaren Eingriff in die Parklandschaft verursachen. Der OLK-Bericht weise damit formelle Mängel auf. Auch sei er inhaltlich in wesentlichen Teilen nicht nachvollziehbar, weshalb nicht unbesehen darauf abgestellt werden könne.