Sie habe die Frage aufgeworfen, warum die geplante Haltekante mit Ladestation am geplanten Standort erstellt werden müsse, die Umplatzierung aus Sicht der Benutzenden als fragwürdig bezeichnet und sei davon ausgegangen, dass das BehiG offenbar auch am bisherigen Standort erfüllt werden könne. Zudem habe sich die OLK nicht zu den Schutzzielen der jeweiligen Inventare geäussert, sondern auf die Beschreibung des Parks in der Beschwerde verwiesen. Auswirkungen von Vorhaben auf Schutzgebiete seien an den jeweiligen Schutzzielen zu messen.