Zielführend erachtet die OLK eine Gesamtplanung auf Basis der Variante 5 (I.________), denn wenn die Ladestation bei der Wartehalle aufgestellt wird, gibt es keine visuelle Beeinträchtigung durch sie selbst und die dabei abgestellten Busse, weil der zurückgesetzte Standplatz durch den dichten Bewuchs der angrenzenden Parzelle im Westen und die Bäume des Mettlenwäldli im Osten weitgehend abgeschirmt wird. Die Planung der Endhaltestelle ist mittels eines Gesamtkonzepts zu überarbeiten, in das sämtliche Elemente des betreffenden Areals einzubeziehen und aufeinander abzustimmen sind.