im Auftrag einer der Beschwerdeführerinnen evaluierten Alternativen (25.10.2021 bzw. 10.1.2022) zeigen, dass eine Haltekante am bisherigen Standort durchaus betriebs- und behindertengerecht realisierbar ist, selbst wenn Maximallösungen nicht in jedem Fall möglich sind. Die OLK teilt daher die Haltung der städtischen Denkmalpflege, die in ihrem Fachbericht vom 20.6.2022 eine eingehende Prüfung der Realisierbarkeit der landschaftsschonenden Variante 5 (I.________) fordert. Dies ist bisher nicht erfolgt.