Dass eine Situierung vor der bestehenden Wartehalle möglich ist, geht aus diversen Stellungnahmen in den Vorakten hervor. So kann das Behindertengleichstellungsgesetz offenbar auch am bisherigen Standort erfüllt werden (Mail von Procap Schweiz vom 10.1.2022). Die von I.________ im Auftrag einer der Beschwerdeführerinnen evaluierten Alternativen (25.10.2021 bzw. 10.1.2022) zeigen, dass eine Haltekante am bisherigen Standort durchaus betriebs- und behindertengerecht realisierbar ist, selbst wenn Maximallösungen nicht in jedem Fall möglich sind.