Die geplanten baulichen Eingriffe und Veränderungen sind unterschiedlicher Art und sie verteilen sich über den gesamten Planungsperimeter. Die Eingriffe im Bereich der bestehenden Wartehalle und der Wendeschlaufe erscheinen angebracht und werfen keine grundsätzlichen Fragen zu Landschaftsräumen und Sichtbeziehungen auf, denn sie tangieren die verschiedenen Schutzinventare nicht.