e) Eine allfällige Beeinträchtigung mit Blick darauf, dass es sich um eine Bushaltestelle handelt und Linienbusse jeweils während einer gewissen Zeit an der Haltestelle stehen sollen, beurteilte die OLK wie folgt: Die Linienbusse stehen zwar jeweils nur während eines bestimmten Zeitfensters an der Ladestation, doch tun sie dies tagein tagaus in regelmässigen Abständen, immer wieder, und das 365 Tage im Jahr. Es erscheint daher legitim, von einer dauerhaften visuellen Beeinträchtigung auszugehen. f) Schliesslich brachte die OLK noch weitere Bemerkungen an: