Blickachsen und Sichtbezüge sind konstituierende Elemente von Landschaftsparks. Damit wird auch klar, dass visuell gestörte Perspektiven die Wahrnehmung der räumlichen Integrität einer Parkanlage beeinträchtigen, selbst wenn sie teilweise nur temporär oder nur aus einem Teilbereich der Gesamtanlage heraus wahrgenommen werden. 18/53 BVD 110/2023/63