f) Im Baubewilligungsverfahren erstellt die Gemeinde (bzw. deren zuständigen Stellen) Amtsund Fachberichte. Die Gemeindebehörde stellt Antrag und macht namentlich auf Tatsachen aufmerksam, die der Erteilung der Baubewilligung entgegenstehen (Art. 20 Abs. 1 BewD71; sog. Amtsbericht). Fachberichte der Gemeinde ergehen zum Beispiel in Zusammenhang mit dem Gewässerschutz (vgl. Art. 11 Abs. 2 KGSchG72) und den Gemeindestrassen (vgl. Art. 11 SG73). Auch für die Beurteilung einer Beeinträchtigung des Ortsbildes oder der Landschaft ist die leistungsfähige örtliche Fachstelle der Gemeinde zuständig (vgl. Art. 10 Abs. 5 BauG und Art. 22 Abs. 2 BewD). Art. 10 Abs. 5 BauG und Art.