Die Denkmalpflege hat bei der Stellungnahme vom 8. März 2022 festgehalten, dass insbesondere die Wartehalle für den qualitätsvollen und empfindlichen Landschaftsraum eine starke visuelle und materielle Beeinträchtigung zur Folge hätte. Deshalb konnten wir dieser Variante nicht zustimmen. Die neue Variante mit Ladearm, jedoch ohne Wartehalle, kann die Denkmalpflege akzeptieren, da die Sicht- und Raumbeziehungen in und über die geschützte Parkanlage nicht mehr wesentlich beeinträchtigt werden.70