Mit dieser zusätzlichen Variante könnten die Schutzinteressen der Parkanlage vollumfänglich gewahrt werden, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen an die Behindertengerechtigkeit tangiert würden. Zudem würden mit dieser Variante die zwei Nachteile des Auflageprojekts obsolet und es müssten keine Eingriffe in die unmittelbare Umgebung der wertvollen Parkanlage vorgenommen werden (Ladearm und Busse, die längere Zeit an der Manuelstrasse zum Aufladen warten).69 66 Pag. 267 ff. der Vorakten 67 Vgl. pag. 415 ff. der Vorakten 68 Pag. 475 ff. der Vorakten 69 Pag. 497 der Vorakten