Angesichts des hohen Stellenwerts und der Schutzwürdigkeit der Parkanlage Elfenau ist die Denkmalpflege jedoch der Ansicht, dass die weiterentwickelte Variante 5 der Einsprachepartei hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit genaustens geprüft werden sollte. Zudem stellt die Denkmalpflege den Antrag, diese Alternativvariante zur Meinungsbildung und Stellungnahme vorgelegt zu erhalten. Mit dieser zusätzlichen Variante könnten die Schutzinteressen der Parkanlage vollumfänglich gewahrt werden, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen an die Behindertengerechtigkeit tangiert würden.