Eine neue Variante mit Ladearm, jedoch ohne Wartehalle, hat die Denkmalpflege akzeptiert, da die Sichtund Raumbeziehungen in und über die geschützte Parkanlage nicht mehr wesentlich beeinträchtigt werden. Es handelt sich hiermit um ein bewilligungsfähiges Projekt, das von Seiten Denkmalpflege einen Einbezug bzw. ein Gutachten der ENHK oder EKD nicht notwendig macht.