4. Ortsbild- und Landschaftsschutz: Rechtliche Grundlagen a) Im Wesentlichen ist vorliegend umstritten, ob der optisch mit einem umgekehrten «L» vergleichbare, 4.90 m hohe und 5.71 m quer in die Manuelstrasse hineinragende Ladearm42 mit Blick auf den Ortsbild- und Landschaftsschutz bewilligungsfähig ist. Die Beschwerdeführenden bringen vor, dass der Ladearm und der wartende Bus die Eintrittssituation beim Elfenaupark erheblich störten.