Das Rechtsamt erteilte den Beschwerdegegnerinnen mit Instruktionsverfügung vom 23. Oktober 2023 Gelegenheit für eine Stellungnahme und für eine allfällige Projektänderung. Die Beschwerdegegnerinnen äusserten sich am 30. November 2023 zum Fachbericht der OLK sowie der Stellungnahme der Procap. Sie reichten zusätzliche Visualisierungen des Bauvorhabens ein. Zudem teilten die Beschwerdegegnerinnen mit, eine Projektänderung würden sie nicht als angezeigt erachten.