Zudem holte das Rechtsamt einen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein. Die Beschwerdegegnerinnen teilten mit Stellungnahme vom 15. September 2023 mit, die Variante 3 vermöge die Anforderungen des BehiG nicht zu erfüllen. Die OLK beurteilte das Bauvorhaben mit Fachbericht vom 19. September 2023 und teilte mit, aus ihrer Sicht sei das Baugesuch abzulehnen. Die Procap erklärte mit Stellungnahme vom 28. September 2023, aus Sicht der Hindernisfreiheit sei klar die Variante der Baueingabe gegenüber der Variante 3 zu bevorzugen.