3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet10, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtete mit Eingabe vom 3. Mai 2023 auf das Einreichen einer Beschwerdeantwort. Auch das Bauinspektorat der Stadt Bern teilte mit Schreiben vom 9. Mai 2023 mit, auf eine Beschwerdeantwort zu verzichten. Die Beschwerdegegnerinnen 1 bis 3 beantragen mit einer gemeinsamen Beschwerdeantwort vom 17. Mai 2023, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.