Sie seien aber der Überzeugung, dass hierfür eine Verschiebung der Haltekante nicht erforderlich und der damit verbundene Eingriff in die Parkanlage Elfenau nicht nötig und folglich unverhältnismässig seien.5 Auch die städtische Denkmalpflege äusserte sich im Zwischenbericht der Baupolizeibehörde vom 14. Juli 2021 erstmals und kritisch zum Bauvorhaben.6 Anlässlich des Augenscheins vom 14. Dezember 2021 sowie mit Stellungnahme vom 2. Februar 2022 erklärten die Beschwerdegegnerinnen, dass die Wartehalle auf der Seite der bestehenden Haltestelle belassen werden könne.7 Daraufhin erklärte die Denkmalpflege, eine Variante ohne Wartehalle könne sie akzeptieren.8