Letztere hat ein baupolizeiliches Verfahren gegen die Beschwerdegegnerschaft bezüglich den vier monierten Bauvorhaben (Fenster im Abstellraum, Absturzsicherungen und Terrassennutzung der Dachflächen des Veloraumes und des Abstellraumes, Anbau im Süden des Wohnhauses) durchzuführen und die Beschwerdeführerinnen dabei von Anfang an als Parteien zu beteiligen. Bezüglich dem Widerruf der Baubewilligung vom 18. November 2019 ziehen die Beschwerdeführerinnen in der Replik ihren Antrag auf integrale Aufhebung der Verfügung vom 16. März 2023 zurück. Das Verfahren ist somit diesbezüglich als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis der BVD abzuschreiben. Die Beschwerdeführerinnen gelten sodann im