Die Gemeinde wird dabei die vier genannten, baupolizeilichen Vorwürfe prüfen und danach in einer baupolizeilichen Verfügung festhalten müssen, welche Bauvorhaben bzw. welche Teile baubewilligt sind und welche nicht. Für letztere hat sie sodann die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verfügen und dabei die Beschwerdegegnerschaft auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hinzuweisen. Die Beschwerdeführerinnen ihrerseits haben bereits in ihrem Gesuch vom 18. November 2022 sowie auch in vorliegendem Beschwerdeverfahren unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, in einem allfälligen baupolizeilichen Verfahren Parteistellung zu beanspruchen.