Gemäss Mitteilung der Beschwerdeführerinnen in vorliegendem Verfahren ist letzteres am 3. Mai 2023 geschehen.21 Die Beschwerdeführerinnen monieren mit Einsprache vom 30. Mai 2023 gegen das Gesuch um «Projektänderung», auf dieses sei nicht einzutreten, da die gleiche Sache hängig vor der BVD sei.22 Daraufhin schrieb die Gemeinde per E-Mail an die Beschwerdegegnerschaft, die «Bearbeitung der Projektänderung [werde] im Moment sistiert und die entsprechende Beurteilung» [der BVD] abgewartet.23