Bezüglich des Fensters im Abstellraum ist gemäss der Replik der Beschwerdeführerinnen vom 21. Juni 2021 sowie der Stellungnahme der Gemeinde vom 17. August 2023 ein «Projektänderungsverfahren» hängig. Damit dürfte ein nachträgliches Baugesuch gemeint sein. Ein solches ist nach den ordentlichen Regeln zu veröffentlichen bzw. gegebenenfalls den betroffenen Nachbarn direkt mitzuteilen (vgl. Art. 27 BewD). Gemäss Mitteilung der Beschwerdeführerinnen in vorliegendem Verfahren ist letzteres am 3. Mai 2023 geschehen.21