2023 räumt die Gemeinde ein, es «sei ihr durchaus bewusst, dass sie ein Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nach Art. 46 BauG durchzuführen habe, sobald die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt» seien. Es habe sich zudem im Nachhinein gezeigt, dass auf den Plänen zum Baugesuch die Absturzsicherung eingetragen gewesen seien, wenn auch fälschlicherweise nicht mit rot gekennzeichnet.