Es sei unklar, ob und wann dieser Anbau bewilligt worden sei.19 Sämtliche dieser vier monierten Sachverhalte (Fenster im Abstellraum, Absturzsicherungen, Terrassennutzungen sowie südlicher Anbau) bemängelten die Beschwerdeführerinnen bereits in ihrem Gesuch vom 18. November 2022. Die Gemeinde wies dieses Gesuch um Erlass einer Wiederherstellungsverfügung in der angefochtenen Verfügung ab, ohne näher darauf einzugehen. Immerhin hielt sie bezüglich der Absturzsicherung sowie dem Fenster im Abstellraum fest, diese seien in Abweichung der Baubewilligung erstellt worden. Diese Abweichungen würden im Rahmen «einer nachträglichen Projektänderung abgehandelt».