Ebenfalls sei auf dem Dach des Velounterstandes keine Absturzsicherung eingezeichnet.17 Beide Flachdächer würden als Terrassen mit Sitzgelegenheiten gebraucht, wofür keine Baubewilligung vorläge, obwohl eine solche Nutzung bewilligungspflichtig sei.18 Weiter bestehe an der Südfassade des Wohnhauses ein seitlich geschlossener und gedeckter Anbau. Es sei unklar, ob und wann dieser Anbau bewilligt worden sei.19 Sämtliche dieser vier monierten Sachverhalte (Fenster im Abstellraum, Absturzsicherungen, Terrassennutzungen sowie südlicher Anbau) bemängelten die Beschwerdeführerinnen bereits in ihrem Gesuch vom 18. November 2022.