75 GBR10 richten sich die Zuständigkeiten im Baubewilligungsverfahren innerhalb der Gemeinde Ferenbalm nach deren Organisationsreglement11. Dieses bestimmte im zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung vom 20. November 2019 gültigen Anhang I (altAnhang I) die Zuständigkeiten wie folgt: Die Baukommission ist zuständig für die abschliessende Durchführung von Baubewilligungsverfahren im Kompetenzbereich der kleinen Gemeinde (Art. 9 BewD). Die Bauverwalterin/der Bauverwalter ist zur abschliessenden Durchführung von Baubewilligungsverfahren nach Art.